Wichtige und hilfreiche Informationen für Sie als Verbraucher

Hier finden Sie die wichtigsten Paragraphen, Verordnungen und Pflichtmitteilungen zum Thema Energieversorgung.

Kundenbeschwerden, Schlichtungsstelle, Verbraucherservice der Bundesnetzagentur:

Bei Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Energielieferung können sich die Kunden an den Kundenservice der N‑ERGIE Aktiengesellschaft wenden:

0800 1008009
kostenfrei innerhalb von Deutschland
Mo-Fr 8:00-18:00 Uhr

Schlichtungsstelle Energie e. V.

Sollten hier im Bereich der Stromlieferung keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, kann zur Beilegung der Streitigkeit ein Schlichtungsverfahren beantragt werden bei:

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Telefon: 030 27 57 240 – 0
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet: https://www.schlichtungsstelle-energie.de

Unser Unternehmen ist bezüglich Stromlieferungen zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

Für Verbraucherinformationen steht der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zur Verfügung:

Postfach 8001
53105 Bonn

Telefon: 0228 14 15 16
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Internet: https://www.bundesnetzagentur.de

Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Onlinestreitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Informationen zum Energiemix der N‑ERGIE

Energiemix der N‑ERGIE für Privatkunden

Jährliche Kosten für unterjährige Rechnungsstellung Strom

Für Produkte mit integrierter Netznutzung (Privatkunden)

Pro zusätzlicher Rechnung entstehen Ihnen Kosten von 8,35 € (brutto), d. h. bei

  • halbjährlicher Rechnungsstellung 8,35 €/Jahr (brutto) bzw. 7,02 €/Jahr (netto),
  • vierteljährlicher Rechnungsstellung 25,06 €/Jahr (brutto) bzw. 21,06 €/Jahr (netto) und
  • monatlicher Rechnungsstellung 91,90 €/Jahr (brutto) bzw. 77,23 €/Jahr (netto).

Weiterverrechnete Entgelte für zusätzliche Messung(en) und Abrechnung(en):

Die jeweils veröffentlichten und der N‑ERGIE in Rechnung gestellten Entgelte für die Messung und Abrechnung des örtlichen Netzbetreibers werden dem Kunden in gleicher Höhe ohne Aufschläge weiterverrechnet.

Sicherstellung der Datenvertraulichkeit nach Energiewirtschaftsgesetz § 6a (EnWG)

Die N‑ERGIE Aktiengesellschaft und Ihre Tochtergesellschaften sind Teil eines Energieversorgungskonzerns, welcher den Entflechtungsbestimmungen nach den §§ 6- 7b EnWG unterliegt. Die Lieferanten haben über sensible Informationen nach § 6a Abs. 1 und 2 EnWG, von welchen sie in Ausübung ihrer Tätigkeit Kenntnis erlangen, Vertraulichkeit zu wahren. Weitere Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt

Information über die Entflechtungsbestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

Datenschutzhinweise für Lieferungen und Leistungen

Die N‑ERGIE hält die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes, ein.

Weitere Informationen sind den beigefügten Datenschutzhinweisen zu entnehmen.

Datenschutzhinweise

Informationen zu Mahn- und Sperrprozessen (gemäß StromGVV)

Sollten Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, werden wir Ihre Versorgung einstellen, sofern die Sperrvoraussetzungen erfüllt sind.

Diese sind erfüllt, sobald Ihre Forderung mindestens 100,00 Euro beträgt und / oder sie sich hierbei aus zwei offenen Abschlägen zusammensetzt (Zurückbehaltungsrecht gemäß § 19 Abs. 2 StromGVV / GasGVV).

Dadurch entstehen Ihnen zusätzliche Kosten für Sperrung und Wiederinbetriebnahme (40,00 Euro für Sperrung sowie 60,00 Euro für die Wiederinbetriebnahme).

Zur Vermeidung einer Unterbrechung der Energielieferung bieten wir unseren Kunden eine Abwendungsvereinbarung (entweder eine Ratenzahlungsvereinbarung oder eine Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis) an.

Mit Hilfe der Ratenzahlungsvereinbarung kann der betroffene Kunde fällige Forderungen in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen (§ 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV).

Gerne können sich interessierte bzw. betroffene Kunden hierzu unter der Servicerufnummer 0800 3924683 (Privatkunden) mit uns in Verbindung setzen. Wir besprechen dann gemeinsam das weitere Vorgehen und die Rahmenbedingungen.

Anbei finden Sie ein Muster für eine Abwendungsvereinbarung.

Muster Abwendungsvereinbarung