Was unsere Preisgarantie
von anderen unterscheidet.
Preisgarantie? Klingt eindeutig. Ist es aber nicht.
Ein Stromprodukt mit Preisgarantie klingt eindeutig: Während der Laufzeit bleibt der Preis stabil. In der Praxis ist das jedoch nicht unbedingt der Fall.
Der Grund: Preisgarantie ist nicht gleich Preisgarantie. Viele Anbieter verwenden den Begriff, obwohl nur einzelne Bestandteile des Strompreises abgesichert sind. Für Kundinnen und Kunden ist das auf den ersten Blick teilweise kaum zu erkennen.
Mit STROM GARANT setzen wir bewusst auf eine möglichst vollumfängliche Preisgarantie, die Ihnen besonders hohe Preissicherheit bietet.
Im Folgenden erklären wir Ihnen:
- welche Arten von Preisgarantien es gibt,
- worin sich diese konkret unterscheiden und
- warum unsere Preisgarantie besonders viel Planungssicherheit bietet
Welche Arten von Preisgarantien gibt es?
Am Strommarkt finden sich im Wesentlichen vier Angebotsformen:
1 I Keine Preisgarantie
Der Anbieter kann den Strompreis jederzeit anpassen – z. B. bei steigenden Beschaffungskosten, Netzentgelten oder Umlagen.
2 I Energiepreisgarantie
Abgesichert ist ausschließlich der reine Energiepreis (Beschaffung und Vertrieb). Änderungen bei Netzentgelten, Abgaben oder Umlagen dürfen weitergegeben werden.
Einige Wettbewerber nennen die Energiepreisgarantie auch „Preisgarantie Minimum“.
3 I Eingeschränkte Preisgarantie
Hier sind zusätzlich zum Energiepreis auch die Netzentgelte fix. Andere Preisbestandteile – insbesondere Abgaben und Umlagen – können sich dennoch während der Laufzeit verändern.
Manche Anbieter sprechen hier auch von einer „Preisgarantie Standard“.
4 I Vollständige Preisgarantie
STROM GARANT
Neben Energiepreis und Netzentgelten sind auch alle zum Zeitpunkt des Abschlusses bestehenden Abgaben und Umlagen für die Dauer der Preisgarantie fest vereinbart.
Teilweise wird dies auch als „Preisgarantie Plus“ bezeichnet.
Wichtig zu wissen: Die Begriffe sind nicht einheitlich definiert. Anbieter und Vergleichsportale verwenden teilweise unterschiedliche Bezeichnungen für ähnliche Garantieformen – was die Vergleichbarkeit zusätzlich erschwert.
Was ist bei welcher Preisgarantie abgedeckt?
Unsere Übersicht zeigt Ihnen kompakt, welche Preisbestandteile durch welche Art von Preisgarantie abgesichert sind:
| Preisbestandteil | Einfach erklärt | Energiepreisgarantie | Eingeschränkte Preisgarantie | Vollständige Preisgarantie STROM GARANT |
|---|---|---|---|---|
| Energiekosten (Beschaffung) | Einkauf des Stroms an der Börse | |||
| Sonstige Vertriebskosten | Abrechnung, Kundenservice, Verwaltung | |||
| Netzentgelte | Nutzung der Stromleitungen | |||
| Konzessionsabgabe | Abgabe an Städte/Gemeinden | |||
| Umlagen | Gesetzlich geregelte Umlagen (z. B. zur Förderung stromintensiver Unternehmen) | |||
| Stromsteuer/ Mehrwertsteuer | Staatliche Steuern | |||
| Neu eingeführte Steuern/ Abgaben/Umlagen | Gesetzliche Neuerungen während der Laufzeit |
Hinweis: Staatliche Steuern sowie neu eingeführte Abgaben oder Umlagen können branchenweit nicht garantiert werden und sind daher bei keinem Anbieter Bestandteil einer Preisgarantie.
Unser Anspruch: echte Preissicherheit statt leere Versprechen.
Uns ist wichtig, dass eine Preisgarantie ihren Namen verdient.
Mit STROM GARANT erhalten Sie keine eingeschränkte Absicherung mit Ausnahmen im Kleingedruckten, sondern eine vertrauenswürdige und transparente Lösung, die möglichst viele Preisbestandteile festschreibt – und unangenehme Überraschungen vermeidet.